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Energieausweis

Energieausweis

Wie viel Energie in einem Gebäude gebraucht wird, hängt von seinem energetischen Zustand ab. Der Energieausweis gibt Auskunft darüber. Mit dem Energieausweis können Mieter, Pächter und Käufer unkompliziert und bundesweit den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser miteinander vergleichen. Er hilft, die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen. Der Energieausweis enthält gemäß Energieeinsparverordnung Angaben zum Gebäude und zu seiner Beheizung sowie die Energiekennwerte des Objekts – kurz: Er bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- bzw. Mietvertrags übergeben werden. Hausbesitzern liefert der Energieausweis hingegen eine Orientierungshilfe für die energetische Modernisierung ihres Gebäudes: Er legt systematisch die energetischen Mängel eines Hauses offen und zeigt zugleich, mit welchen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort und detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Der Eigentümer kann in der Regel wählen, welchen er bevorzugt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen. Dass zwei verschiedene Berechnungsgrundlagen für Energieausweise zugelassen sind, sorgt häufig für Verwirrung. Zudem ist die Vergleichbarkeit der Daten eingeschränkt. Daher ist langfristig die Konzentration auf einen Standard ratsam. Energieausweis bietet Orientierung Ähnlich dem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten werden Gebäude anhand eines Bandtachos auf einer Farbskala von Grün nach Rot entsprechend ihres Energiebedarfs bzw. -verbrauchs eingeordnet. Damit lassen sich die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung abschätzen. Zudem liefern die Effizienzklassen Anhaltspunkte über den energetischen Zustand des Gebäudes. Grundsätzlich ist die Einführung der Klassen daher zu begrüßen. Die derzeitige Ermittlung der Klassen auf Basis der Endenergiebedarf birgt jedoch Risiken: es kann zu irreführenden Interpretationen führen, da u.a. der Kostenunterschied der Energieträger nicht berücksichtigt wird. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) Am 1. Mai 2014 sind neue gesetzliche Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Hieraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf die Vermietung und den Verkauf Ihrer Immobilien: Jede Immobilienanzeige in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) muss künftig Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z.B. den Energiekennwert etc.) enthalten. Bei jedem Verkauf bzw. bei jeder Vermietung muss dem Mieter oder Käufer der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorgelegt und nach Abschluss übergeben werden. Wer dies nicht sicherstellt, begeht nach der Energieeinsparverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu € 15.000,- belegt werden kann. Zusätzlich drohen Abmahnungen. Angaben in Immobilienanzeigen Vorgaben der EnEV Die EnEV 2014 macht Vorgaben zu Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (§16a EnEV 2014). Erscheinen diese in kommerziellen Medien, müssen folgende Informationen enthalten sein: Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) Endenergiebedarfs- oder -verbrauchswert Im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes Baujahr (bei Wohngebäuden) Effizienzklasse (bei Wohngebäuden, sollte ein Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegen) Bei Nichtwohngebäuden müssen die Werte für Strom und Wärme beim Endenergiebedarf bzw. Endenergieverbrauch getrennt angegeben werden. Bei bestehenden Energieausweisen nach EnEV 2007/2009 sind Angaben aus Nr. 2 bzw. bei Nichtwohngebäuden Nr. 6 verpflichtend und für Energieausweise nach EnEV 2002/2004 Angaben aus Nr. 2 und Nr. 3. Verantwortlich für die Umsetzung sind die Vermieter, Verpächter oder Verkäufer der inserierten Immobilien.
Filtertestgerät „it-01“ Hohe Genauigkeit und Reproduzierbarkeit von Testergebnissen

Filtertestgerät „it-01“ Hohe Genauigkeit und Reproduzierbarkeit von Testergebnissen

Das Filtertestgerät „it-01“ von Flow Test GmbH dient zur Integritätsprüfung von Membranfiltern und zur Messung unbekannter Volumina. Es ist leicht, kompakt und portabel, verfügt über ein robustes, wasserdichtes Edelstahlgehäuse und bietet hohe Genauigkeit und Reproduzierbarkeit von Testergebnissen. Das Gerät ist anwenderfreundlich und ermöglicht die Filterprüfung am Gerät sowie den Betrieb von Pressluftventilen. Es ist vollständig mit 21 CFR Part II kompatibel und bietet verschiedene Testarten wie Diffusionstest, Druckabfall-Test und Bubble Point Test.
Valairdata 3, vollautomatisches Aerosol-Beaufschlagungs-Testgerät

Valairdata 3, vollautomatisches Aerosol-Beaufschlagungs-Testgerät

Valairdata 3 ist ein vollautomatisches Aerosol-Beaufschlagungs-Testgerät der Parker Hannifin GmbH, das für die schnelle und einfache Überprüfung der Integrität von sterilen Gasfiltern entwickelt wurde. Es bietet genaue Filterintegritätsergebnisse und kann für Tiefen- und Membran-Filterelemente verwendet werden. Die Leistungsfähigkeit von sterilen Gasfiltern ist entscheidend für den Schutz von Produkten vor Verunreinigungen bei der Herstellung und Verpackung. Valairdata 3 hilft, Filterausfälle sofort zu erkennen und Risiken zu vermeiden.
Integritätsprüfung von Filterkerzen und Kapsulen, Valairdata 3 ist ein vollautomatisches Aerosol-Beaufschlagungs-Testgerät

Integritätsprüfung von Filterkerzen und Kapsulen, Valairdata 3 ist ein vollautomatisches Aerosol-Beaufschlagungs-Testgerät

Bei der aseptischen Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sind Sterilfilter im besonderen Fokus. Unsere Integritätsprüfung stellt sicher, dass die Filter voll funktionstüchtig sind und keine Keime oder Partikel durchlassen. Wir bieten verschiedene Testarten wie Diffusionstest, Druckabfall-Test und Bubble Point Test an, um die Integrität Ihrer Filterkerzen und Kapsulen zu gewährleisten. Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, die Anforderungen der GMP-Richtlinien und der FDA zu erfüllen.